Felinen infektiösen Peritonitis Wissenstand 2015

 
Kitten erkrankt, im Raum steht eine möglicherweise
vorliegende Erkrankung an Fip......

Wie ist die Situation rechtlich in solch einem Fall aus, was muss der Züchter tun
in Bezug Gewährleistung, Garantie, Mängelhaftung.....
Und warum haftet ein Züchter nicht für eine Fip Erkrankung?
(von D. Huppertz 09/2015)

Oftmals stellt sich für einen Züchter die Frage, wie sieht es rechtlich aus, wenn ein
abgegebenes Kitten an Fip verstirbt. Ich möchte daher hier einige kleine Tips und Denkanstöße
geben, was man beachten sollte.

Dies ist keine Rechtsberatung, da ich kein Jurist bin. Es ist nur eine Zusammenfassung vieler
Dinge, die heute zur Felinen infektiösen Peritonitis bekannt sind und wurden von mir in den
Kontext zur Haftung eines Züchters gestellt.

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Sobald es eine Erkrankung eines Jungtieres im neuen zuhause gibt, wird oft sofort auf den
Züchter verwiesen, ihm gesagt er hafte. Und oftmals verlangen Käufer neben
Kaufpreisminderung, oder kompletter Kaufpreisrückerstattung auch noch die Zahlung von
Tierarztkosten, also einen Schadensersatz, durch den Züchter. Manchmal liest man im Internet
die unmöglichsten Geldforderungen, die Käufer dann auf einmal gegenüber einem Züchter
anführen und von diesem erhalten möchten.

Insbesondere in den ersten 6 Monaten nach dem Verkauf eines Kittens an einen Privatmann,
gelten aufgrund des sogenannten „Verbrauchsgüterkaufes“ besondere Kriterien, die zu
beachten sind. Aber Achtung: Diese Regelungen gelten nicht, wenn ein Züchter an
einen Züchter verkauft.

Zuerst einmal generell:

Unabhängig von der Art einer Erkrankung (Mangel), wie verhält es sich in solch einem Fall mit
den Dingen wie Nachbesserung, Wandlung etc.? Was muss der Verkäufer tun, was der Käufer?

Jeder Käufer hat die Verpflichtung dem Verkäufer das Tier zur Nacherfüllung anzubieten und
gegebenenfalls zu übergeben. Nacherfüllng bedeutet, der Verkäufer kann den Mangel am Tier
beseitigen. Die Verpflichtung den Verkäufer zur Mangelbeseitigung aufzufordern vergessen nur
die Liebhaber zumeist. Die Nacherfüllung/Mangelbeseitigung kann zum Beispiel daraus
bestehen, dass der Züchter es seinem Tierarzt vorstellt, es dort behandeln lässt und das
gesunde Tier wieder an den Käufer übergibt. Die so anfallenden Behandlungskosten trägt dann
der Verkäufer. Der Liebhaber muss also dem Verkäufer das erkrankte Tier aushändigen, damit
dieser nachbessern kann.

Bei jedem Kaufvertrag, in dem ein Züchter an einen Verbraucher verkauft, muss der
Verbraucher dem Verkäufer die Nacherfüllung somit ermöglichen.

Geschieht dies nicht, treten für den Käufer Verwirkungen von Ansprüchen ein. Einen generellen
Anspruch auf die Behandlungskosten hat der Verbraucher bei einem Kauf vom Züchter nicht,
auch wenn man vielerorts das Gefühl hat, es wäre so. Egal in welchem Zeitraum nach dem
Kauf eine tierärztliche Behandlung dem Käufer notwendig erscheint. Erst wenn der Verkäufer
die Nachbesserung (zum Beispiel durch o.g. Tierarztbehandlung) ablehnt, kann der Käufer
gegebenenfalls Kosten für eine Behandlung geltend machen. Aber nur dann.
Der Einzelfall wird dann möglicherweise vor Gericht entscheiden, wie und in welcher Höhe
diese Kosten getragen werden müssen. Die Gerichte sind da mittlerweile sehr restriktive und
begrenzen oft den Haftungsbereich des Verkäufers zu den Behandlungskosten maximal auf die
Höhe des Kaufpreises des Tieres.

Bei nicht reparablen Schäden kann Nacherfüllung/Nachbesserung auch die Lieferung
eines neuen Tieres bedeuten.
Unabhängig ob das Tier verstarb, oder noch lebt.

Dies hier ist für den Züchter ganz besonders wichtig:

Bietet ein Züchter dem Käufer in solch einer Situation ein „Ersatzkitten“ an, erfüllt der
Verkäufer seine gesetzliche Pflicht abschließend. Der Vorrang der Nachbesserung bedeutet
jedoch auch, dass der Käufer erst die Nachbesserung verlangen muss und nur nach dem
Scheitern der Nachbesserung seine anderen Rechte (Minderung §§ 437 Nr. 2, 441 BGB,
Rücktritt vom Kaufvertrag § 437 Nr. 2, 440, 323, 326 V BGB ) geltend machen kann.

Nur wenn eine Nacherfüllung objektiv nicht möglich ist, kann der Käufer nach seiner Wahl (!),
ohne vorherige Nacherfüllung, Minderung verlangen oder den Rücktritt vom Kaufvertrag
erklären. Und nur dann.

Minderung, als auch Rücktritt vom Kaufvertrag bedeuten aber auch nicht, dass automatisch
der Züchter die angefallenen Behandlungskosten zu tragen hat.

Schlägt die "Nachbesserung" fehl, sprich die Katze wird nicht wieder gesund oder verstirbt
sogar, dann hat der Käufer gegebenenfalls Anspruch auf eine Wandlung des Kaufvertrages.

Aber auch hier Achtung: Hat der Verkäufer als Ersatz für ein verstorbenes Tier ein anderes
Kitten angeboten, der Käufer lehnt dieses Angebot jedoch ab, verwirkt der Käufer sein Recht
auf Wandlung! Er kann keine Rückerstattung oder Minderung eines Kaufpreises mehr
verlangen.

Im Falle der Wandlung gibt der Käufer das Tier zurück und erhält den Kaufpreis wieder. Kann er
das Tier nicht mehr zurückgeben, weil es aufgrund einer Erkrankung verstarb, gilt gleiches.

Aber Vorsicht: In den Fällen in denen man als Verbraucher den Kaufpreis (bei einem lebenden
Tier) zurückhaben möchte aufgrund der Wandlung, liest man oft "Ja aber ich hänge so an dem
Tier, ich kann es doch nicht mehr hergeben".

Will man wandeln, muss man das Tier (außer der Verkäufer verzichtet ausdrücklich darauf)
wieder herausgeben. Tut man dies nicht, verliert man alle Ansprüche gegenüber dem Käufer.
Man kann aber nicht den Kaufpreis zurückverlangen und zusätzlich das Tier behalten. Dieses
geht nicht.

Hier gilt entweder, oder.

Bietet der Verkäufer zur Nacherfüllung/Wandlung ein neues Tier an, so muss der Käufer dieses
auch annehmen. Der Verkäufer (nicht der Käufer!) kann wählen, ob er Ersatz liefert (das
klingt so fürchterlich) oder den Kaufpreis zurück erstattet. Tut er dies nicht, kann er in diesem
Fall alle Ansprüche auf Wandlung verlieren. Dann erhält er auch kein Geld vom Kaufpreis
zurück.

Die 6 monatige Frist, von der alle reden, bedeutet also nicht, Katze ist krank, Züchter haftet
ohne wenn und aber, auch für Tierarztkosten in beliebiger Höhe. Diese Frist ist kein Freibrief.

Der Züchter haftet auch in dieser Zeit ausschließlich für ihm bekannte Mängel. Und ganz
besonders wichtig dabei: Immer nur für Mängel, die er möglicherweise hätte sehen können
müssen, die er selber nicht verhindert hat, oder billigend in Kauf nahm, dass ein Jungtier diese
Mängel aufweisen kann.

Aber was ist denn nun mit der Fip in diesem Zusammenhang?

Ein harmloser Coronavirus, den bis zu 90% aller Tiere bereits in Kontakt hatten, ist kein
Mangel! Erst wenn er mutiert, löst er die Erkrankung und somit gegebenenfalls einen Mangel
nach der Rechtsdefinition des BGB aus.

Und da kein Züchter sehen, riechen oder hören kann, ob ein Tier in zwei Wochen die Mutation
des an sich harmlosen Coronas erlebt, bzw. dem Tier diese widerfährt, fällt die Haftung des
Züchters bei dieser Erkrankung tatsächlich weg.

Bei einem Verbrauchsgüterkauf (Verbraucher kauft bei Züchter) beträgt die Gewährleistung 2
Jahre. Die 6 Monate die immer erwähnt werden, sind ein zusätzlicher Zeitrahmen innerhalb der
2jährigen Gewährleistung.

Aber Vorsicht! Was tatsächlich so bei Autos, Kühlschränken etc. möglich ist, wird aber so bei
lebenden Tieren von den Gerichten eben nicht gesehen.

Der Mangel muss bei Übergabe vorhanden gewesen sein. Es muss sich dabei um
einen "offensichtlichen Mangel" gehandelt haben.

Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein bereits sichtbar an zweifelsfreien Anzeichen einer an
FIP leidende Katze verkauft wurde (die es aber nicht gibt. Es gibt keine sichtbare
unzweifelhaften Anzeichen für eine Feline infektiöse Peritonitis). Die Beweislast, dass
überhaupt ein Mangel vorlag, hat auch in den ersten 6 Monaten der Käufer. Er muss allerdings
nicht nachweisen, wann der Mangel auftrat oder entstand. Er muss jedoch auch innerhalb
dieser Zeit belegen, dass überhaupt ein Mangel vorliegt. Nur den zu rügenden Mangel muss er
belegen können.

Zeigt sich innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe des Kittens als neue Sache an den Käufer
ein Sachmangel, der bei der Übergabe des Tieres noch nicht ersichtlich war, wird in Anwendung
der Vorschriften zum Verbrauchsgüterkauf gem. § 476 BGB vermutet, dass dieser Mangel
bereits bei der Übergabe vorgelegen hat. Der Käufer muss aber das generelle Vorliegen eines
Mangels belegen. Reine Vermutungen wie „Die Katze hatte Durchfall, daran konnte man sehen
es ist FIP“, oder „Sie hatte leichtes Fieber und ich bin sicher daher es war Fip“ sind dabei völlig
unzureichend.

Ist ein Mangel durch den Käufer faktisch belegt worden, muss der Verkäufer nun beweisen,
dass dieser Mangel bei der Übergabe nicht vorgelegen hat, er somit nicht der Verursacher ist
und keine Schuld an der Erkrankung trägt.

Und eine Schuld an einer Fip-Erkrankung von Seiten des Züchters/Verkäufers liegt in 100% der
Fip-Fälle nicht vor. Der Züchter ist weder Verursacher, noch hat er ein Verschulden an der
Erkrankung, noch die Möglichkeit sie zu verhindern oder zu vermeiden. Nur wenn der Züchter
ein Tier übergab welches unübersehbare Erkrankungsanzeichen offensichtlich zeigte, würde
ihm gegebenenfalls ein schuldhaftes Verhalten anzulasten sein. Nur dann.

Es ist also in den 6 Monaten nicht so, wie viele es immer wiedergeben, Tier erkrankt und
Züchter ist immer Schuld und muss alles zahlen. Also Vorsicht, dies auch für die Käufer.

Was muss nun der Käufer in solch einem Fall also tun?

Im obigen Fall muss der Käufer glaubhaft vermitteln können, dass er bereits eine Katze erhielt,
bei der ein Mangel bestand. Bei einem Tier, bei dem jedoch eine Fip Erkrankung vermutet wird,
also dass der Coronavirus mutiert war, bevor das Tier übergeben wurde, wäre solch ein
Nachweis unmöglich. Eine Virenmutation kann man nicht sehen. Wichtig ist dieser Punkt
insbesondere, da es nicht, wie bei herkömmlichen Infektionskrankheiten, bei Fip eine
„Inkubationszeit“ gibt die aussagt, wann aus einem harmlosen Coronavirus eine Mutation
erfolgen wird. Man kann auch keine Inkubationszeit festlegen wie lange es von einer Mutation
bis zum sichtbar werden der ersten Krankheitsanzeichen kommt, da dies im Falle der Fip sehr
sehr unterschiedlich ist.

Man kann also bei Ausbruch einer Fip-Erkrankung nicht einfach zurückrechnen und sagen, die
Mutation liegt also 6 Wochen zurück, da war das Tier noch beim Züchter, also trifft ihn die
Schuld.

Worauf begründet sich dies alles, wo kann ich als Züchter nachlesen, was hier steht?

Alles was ein Züchter hier beachten muss, ergibt sich aus dem BGB. Aus dem BGB ersieht
man dann, wie es sich mit Mängelrüge, Mängelhaftung, Nachbesserung, Wandlung etc. verhält.
Ob es sich um ein Auto oder um ein Tier handelt, welches vom Züchter verkauft wird, ist dem
BGB leider schnurz.

Aber interessant ist hier ein allgemeiner Aspekt zum Verkauf/Kauf:


Trotz Verkaufs an eine Privatperson (Verbrauchsgüterkauf) hat sogar der BGH
bereits entschieden, dass noch nicht einmal ein Züchter für genetische Erkrankungen
haftet, wenn er nicht davon ausgehen musste, dass die Nachfahren seiner Zuchttiere
irgendwelche zu erwartenden Defekte bekommen könnten.


Zum Gewährleistungsrecht möchte ich ganz besonders diesen Link empfehlen. Dort wird
nochmals genau aufgeführt, was wie zu beachten ist und alles wie ich finde, sehr verständlich
erklärt:

http://www.kanzlei-sbeaucamp.de/gewaehrleistungsrecht-beim-hundekauf/

Ganz wichtig ist dabei der letzte Absatz auf der Webseite, weil für den Züchter entscheidend.
Hier daran denken, dass Tierarztkosten, da sie ja nicht im Kaufbetrag beinhaltet sind, immer
Schadensersatz bedeuten. Und zu Schadensersatz ist der Züchter nicht generell verpflichtet.

Zitat der Webseite:"Während Kaufpreisminderung unter leichten Voraussetzungen möglich ist,
sind einige Hürden für den Schadensersatz zu überwinden. Schadensersatz wird der Käufer
immer dann verlangen, wenn er nicht nur den Kaufpreis entsprechend des geringer zu
bewertenden mangelhaften Hundes angleichen will, sonder darüber hinaus finanzielle Einbußen
ersetzt verlangt. Hat der Verkäufer wegen des Mangel Dispositionen betroffen, musste er
beispielsweise Tierarztkosten tragen, so kann er den Betrag nicht über die Kaufpreisminderung
ausgleichen, sondern muss ihn durch Schadensersatz regulieren. Der Verkäufer hat allerdings
nur die Pflicht zur Zahlung von Schadensersatz, wenn ihn ein Verschulden am Mangel trifft.“
Zitatende

Somit muss im Verfahren dem Züchter nachgewiesen werden, dass er den Mangel verursacht
oder verschuldet hat..

Und, kann ein Züchter Fip verhindern? Kann der Züchter die Mutation des harmlosen
Coronavirus der Katze (FcoV) verhindern oder beinflussen? Kann der Züchter eine Fip
verursachen?

Ein definitives und klares NEIN.

Praktisch bedeutet dies nun, dass der Verkäufer bei der Zucht oder Aufzucht einer Katze Fehler
zu verantworten hat, die kausal den Mangel herbeiführten. Vor allem bei Erb- oder anderen
unvorhersehbaren Krankheiten ist dies in aller Regel nicht der Fall. Dazu gehört nun auch die
Fip. Sie ist nicht vorhersehbar nach dem heutigen Stand der Wissenschaft und Forschung.

Und warum ist dies so? Dies liegt in der Komplexität und Paradoxität der Erkrankung, da diese
eben keine einfache Infektionskrankheit ist. Man muss daher auch Anwälten und Richtern
helfen, diese Erkrankung zu verstehen.

Dann sieht jeder Jurist, dass eine Frage eines Verschuldens in Bezug auf eine Virenmutation
die eine Erkrankung auslösen kann, nie auf einen Züchter zutreffen wird.

Was passiert im nächsten Schritt?

Nun ist der Züchter am Zuge. Er muss darstellen, warum ihm kein Verschulden bei einer Fip,
also an der Erkrankung eines Tieres, welches er an den Käufer übergab, trifft. Dies ist ganz
sauber und geradlinig zu erreichen, in dem man genauestens über diese Erkrankung aufklärt
und so zeigt, dass sie nicht durch den Züchter in irgendeiner Weise zu verhindern oder zu
beeinflussen ist. Er kann sie auch nicht auslösen.

Was ist nun diese Fip?


Ganz grob beschreiben ich es hier einmal so, damit es auch für den Laien verständlich ist.

Ein harmloses, so gut wie überall in der Katzenpopulation vorhandenes Coronavirus
verändert sich urplötzlich. Aus dem „gutartigen Virus“ wird ein höchstgradig
aggressiver Virenvertreter, der erst jetzt in der Lage ist der Katze Schaden
zuzufügen, welcher letztendlich zum Tode des Tieres führt und führen wird. Um eine
Fip Erkrankung auszulösen, ist es also unabdingbar, dass das harmlose Virus
mutiert.


Je nach Zucht, Katzengruppe oder auch in Tierheimen etc. haben so gut wie alle Katzen
Antikörper gegen die harmlose Form des Virus. Es handelt sich dabei um einen Coronavirus,
der bei der Katze als FcoV bezeichnet wird (Feline corona virus). 80% - 100% aller Katzen in
Zuchten, Mehrkatzenhaushalten besitzen nachweislich Antikörper gegen dieses Virus. Sprich
sie hatten irgendwann in ihrem Leben einmal Kontakt zu diesem harmlosen Virus. Dieser Virus
in seiner Ursprungsform führt maximal zu leichten Durchfällen einer Katze.

Hatte eine Katze Kontakt mit diesem Virus können im Tier Antikörper anhand eines
Testverfahrens (Titertest), der oft fälschlicherweise als „Fip-Test“ beschrieben wird,
nachgewiesen werden.

Nun wie ist es, wenn man diese Antikörper findet? Sagen sie etwas aus über Fip? Ist,
wenn man wenig oder keine Antikörper findet, eine Fip ausgeschlossen?


Einen Fip-Positiv-Test, oder einen FIP-Negativ-Test gibt es nicht.

Wenn dann gibt es Katzen, bei denen man wenige oder keine Antikörper gegen Coronaviren
nachweisen kann. Dies ist, wenn 80-90% der in Haushalten lebenden Katzen Antikörper
aufweisen, also theoretisch eine Zahl zwischen 10-20 %.

Das Problem aber hierbei, sind es wirklich Tiere die frei von Antikörpern auf Coronaviren sind?
Nein, sie sind es in den meisten Fällen eben nicht.

Laborergebnisse sehen im niedrigsten Wert so aus. Sie geben ein Ergebnis im Antikörpertest
von <1:25 an (als niedrigste Messeinheit). Was bedeuten aber die Testzahlen?

Ein Titer von 1:1.000 bedeutet, dass eine Blutprobe 1.000 Mal verdünnt werden muss, um
keine Coronavrenantikörper nachweisen zu können. bei einem Titer von 1:25 eben 25 Mal.

Da aber kein Testverfahren auf 0 testet, bedeutet ein Ergebnis von <1:25 nicht, dass "keine"
Corona-Antikörper nachgewiesen wurden, sondern nur, dass die Anzahl geringer ist. Dabei darf
man nicht vergessen, dass auch nur ein gefundener Antikörper auf einen Kontakt mit
Coronaviren hindeutet. Und auch darauf hinweisen könnte, dass noch ein Virus im Tier
vorhanden ist.

Je weniger Antikörper, um so weniger sind Viren aktiv. Diese Viren werden jedoch nicht
nachgewiesen beim Titertest.

Und man darf nie vergessen, ist nur 1 Virus noch im Tier und ausgerechnet dieser mutiert, hat
man trotz niedrigem Antikörpernachweis eine Katze, die an FIP erkrankt.

Nur bei einem niedrigen Titer ist im Normalfall davon auszugehen, dass die Wahrscheinlichkeit
einer Mutation geringer ist, als bei einem Tier mit hohem Titer und hoher möglichen
Virenanzahl.

Da Coronaviren so weit verbreitet sind und an sich völlig harmlos, wird es so gut wie
unmöglich sein ein Tier zu finden und es auch so zu testen, dessen Antikörpernachweis
tatsächlich 0 ist und nicht nur auf <1:25 ausgewertet wurde.

Ein vollständig antikörpernegatives Tier könnte man zum Beispiel erhalten, in dem es unter
Laborbedingungen aufwachsen lässt (wenn es kurze Zeit nach der Geburt von der Mutter
trennt) und im Labor diese Katze vermehrt. Nur so hat man die Möglichkeit die Katze in ihrem
ganzen Leben frei von Kontakten zu Coronaviren zu halten. Aber nur dann......

Verkauft man dieses Tier jedoch nicht wiederum in eine Laborhaltung, wird es generell wieder
Kontakt zu Coronaviren haben und tun, was jedes gesunde Immunsystem macht. Es werden
Antikörper gegen diese Viren gebildet, die man dann wiederum im Titertest nachweisen kann.
So einfach ist dies eigentlich.

In der Regel geht man davon aus, dass ein in den ersten 6 Monaten nach dem getätigten
Verkauf/Übergabe an den Käufer möglicherweise die Erkrankung schon bei Übergabe hatte,
wenn der Käufer ein Privatmann ist (gilt nicht bei Kauf Züchter von Züchter!).

Ist eine Katze krank, hat also einen Mangel, wenn es übergeben wird und man den
harmlosen Coronavirus nachweisen kann? Kann ich also den Züchter dafür
verantwortlich machen?


Definitiv nein. Nicht der harmlose Virus macht die Katze krank, sondern erst die
Mutation.


Trifft den Züchter nicht eine Schuld, wenn der Virus mutiert und meine Katze
erkrankt?


Auch hier, wiederum ein klares Nein.

Es kommt bei einer Erkrankung darauf an (und die damit verbundene Haftung, Gewährleistung
etc. des Züchters), ob auf die Art der Erkrankung, den Ausbruch, die Ausgestaltung und
Vorhersehbarkeit, sowie auch auf die Vermeidbarkeit der Züchter Einfluss hat, oder den
Züchter möglicherweise sogar ein Verschulden zu ihrem Auftreten trifft.

Und genau diese Dinge fehlen bei der Felinen infektiösen Peritonitis. Der Züchter hat keinen
Einfluss auf die Mutation des harmlosen Virus. Es gibt weder eine medikamentöse Behandlung,
die eine Mutation verhindert. Noch muss ein Züchter davon ausgehen, dass ein harmloser
Virus mutiert. Er kann sie nicht verhindern. Er kann sie nicht vermeiden, und er kann sie auch
nicht beeinflussen oder behandelt. Er kann auch nicht sehen, oder gar vorausschauen erahnen,
wann eine Mutation stattfindet.

Diese Belege erbringen ebenfalls die heute aktuellen Forschungsergebnisse und der Stand des
Wissens um diese Erkrankung.

Man muss also einem Rechtsanwalt oder Richter gegenüber genau erklären, dass nicht der
Virus krank macht, sondern seine mutierte Form. Daher ist auch die Fip keine echte
Infektionskrankheit. Bei einer eine echte Infektionskrankheit läuft es in etwa so ab: Ein Virus
tritt in den Körper ein, die Katze erkrankt.

Aber genau so läuft es eben nicht bei einem Kontakt zum harmlosen FcoV ab. Hier hat die
Katze Kontakt, aber es passiert nichts. Der Körper bildet nur Antikörper.

Nun, was sagen uns jetzt diese diese Antikörper?

Antikörper gegen Coronaviren bildet eine Katze generell durchaus gegen alle Coronaviren, zu
denen sie Kontakt hat. Also nicht nur gegen Viren des FcoV. Sie kann gegen sehr viele
Coronaviren Antikörper bilden. Diese „anderen“ Coronaviren lösen jedoch keine Erkrankung bei
der Katze aus. Ebenso nicht der harmlose FcoV.

Beispiel: Hat ein Mensch im Umfeld einer Katze eine Durchfallerkrankung, die auch beim
Menschen von Coronavirenarten ausgelöst werden kann, oder noch einen Hund, der eine
Magen Darm Grippe durch harmlose Coronaviren hat etc. , steigen die Antikörper der Katze
gegen Coronaviren an, obwohl kein Kontakt zu einem FCoV vorliegt.
Man kann diese Antikörper im sogenannten „Titertest“ messen. Der Antikörpertest kann jedoch
nicht aufzeigen oder unterscheiden, gegen welche Viren diese Antikörper gebildet worden sind.

Daher weiß man, dass für sich alleine gestellt der reine Antikörpernachweis durch einen
Titertest keinerlei Aussagekraft in Bezug auf die Diagnose einer Felinen infektiösen Peritonitis
hat.

Halten wie einmal fest:

Eine Katze bildet nicht nur Antikörper gegen FCoV, sondern gegen alle Coronaviren, zu denen
sie Kontakt hat. Dazu gehören auch Coronaviren die arttypisch bei Hunden, Menschen und
anderen Tieren zu finden sind.

Diese Viren lösen keine Erkrankung beim Tier aus, da sie nicht spezifisch für die Katze sind.
Aber sie sind durchaus Ursache von hohen Antikörperwerten auf Coronaviren. Der Titertest
kann keine Coronavirenarten unterscheiden.

Aber es gibt doch auch einen Test, der im Kot Coronaviren nachweist. Was ist damit?
Hat das Tier dann nicht Fip?


Nein, hat es nicht. Das ist ja ein Teil des Paradoxons der Fip bzw. des Verhaltens des
harmlosen und des mutierten Virus.

Der PCR-Test, der Viren im Kot nachweist, weist leider immer nur die "Harmlose" also nicht
mutierte Variante nach. Mutierte Viren, die eine Fip auslösen können, werden nicht mehr durch
die Katze über den Kot ausgeschieden.

Hier ein Zitat dazu von Idexx:

"Eine Unterscheidung zwischen mutiertem und nicht mutiertem FCoV, das im Körper unter
Umständen mutieren kann, ist derzeit mit Hilfe der PCR noch nicht möglich. Der Nachweis von
Felinem Coronavirus (FCoV) in Punktat oder Liquor spricht für das Vorliegen einer FIP, kann
aber auf Grund einer erhöhten Permeabilität auch bei nicht FIP infizierten Katzen vorkommen.
Der qualitative Nachweis von FCoV im Kot beweist lediglich die Infektion mit FCoV
und gibt keinen Hinweis auf eine FIP-Erkrankung. Er dient der Identifizierung von
Virusausscheidern, wobei der Test bei einem negativen Ergebnis wiederholt werden sollte, da
die Virusausscheidung intermittierend sein kann"


Katzen können somit bereits einen mutierten FCoV in sich tragen. Dieser wird jedoch nicht
mehr im Kot ausgeschieden.

Durch die Forschung fand man bisher zwei Virenmutationen, die man auch tatsächlich
nachweisen kann. Es stehen dafür Labortest zum Nachweis zur Verfügung. Dies bedeutet aber
nicht, dass es nicht noch mehr Mutationen des FcoVs gibt, sondern möglicherweise nur, dass
man bisher nur diese zwei Mutationen fand.
Zitat:"Seit kurzem steht zusätzlich eine Nachweismethode (PCR) für mutierte FCoV zur
Verfügung. Es wurden 2 Punktmutationen im Spike-Gen von FCoV identifiziert, die scheinbar
mit einer FIP-Erkrankung im direkten Zusammenhang stehen. Eine Überprüfung mit bislang
geringen Fallzahlen führte zur einer Übereinstimmung mit pathologisch/histologisch
bestätigten FIP-Fällen von etwa 90 %."


Quelle:Kleintier konkret 2014; 17(2): 10-14
DOI: 10.1055/s-0033-1361536

Ein weiteres Zitat (Quelle Idexx:)
„Entstehung des mutierten felinen Coronavirus Das mutierte Virus entsteht durch eine
Spontanmutation im offenen Leserahmen (open reading frame, ORF) 7b des FCoV. Auch eine
Deletion im 7a ORF ist möglich. Bei immunschwachen Katzen kann sich das Virus im Darm gut
vermehren, so dass bei diesen Tieren die Wahrscheinlichkeit einer Mutation besonders hoch
ist. Das mutierte und das nicht-mutierte Virus in derselben Katze sind zu 99,5 %
homolog. Erst durch die Mutation kann sich das Virus in großen Mengen in Makrophagen
replizieren. Die mutierte Form wird nicht mit Se- oder Exkreten ausgeschieden, so dass eine
Übertragung als sehr unwahrscheinlich gilt."

Ich empfehle zusätzlich diesen Link:

https://www.thieme-connect.de/.../10.1055/s-0033-1361536

Es ist sehr schwer Liebhabern, Anwälten oder Richtern die keine Ahnung von
Katzenerkrankungen haben die Paradoxität der Fip näherzubringen, die selbst heute noch
Forschern und Medizinern Rätsel aufgibt.

Einen guten Einblick, wie es sich vom Kontakt zum harmlosen Virus bis zum
Erkankungsausbruch verhält, wird in diesem Video von Dr. Addy aufgezeigt:
https://www.youtube.com/watch?v=6RyI2LI9R9Q

Ebenfalls sehr gut, leider in englischer Sprache auch dieses Video von Dr. Addy.

https://www.youtube.com/watch?v=SV03nFx_A9k ?

Es wäre toll, wenn es vielleicht eines Tages einen Test oder eine Diagnoseart gibt, die ganz
einfach angewandt dem Züchter und auch Halter Gewissheit gibt.

Dies ist aber weder in absehbarer Zeit zu vermuten, dass es ihn gibt, noch gibt es ihn bereits
jetzt.

Man weiß leider noch viel zu wenig über die wirkliche Ursache, warum der Virus mutiert,
warum er dies nur in einzelnen Tieren macht usw.

Erst nachfolgende Forschung, die leider sehr langsam geht, werden da in den nächsten Jahren
vielleicht weiterhelfen. Und vielleicht eines Tages sogar dazu führen (bisher aber reine Fiktion)
sogar einen echten Impfstoff zu entwickeln der gegen Infektion oder sogar gegen die Mutation
des harmlosen Virus schützen kann.

Daher nochmals zur Erinnerung.

Nur ein mutierter Virus ist krankheitsauslösend. Und diese Mutation kann kein
Mensch auf der Welt heutzutage verhindern.


Wie ist also die rechtliche Folgerung daraus für den Züchter in den ersten 6 Monaten
nach Abgabe des Kittens?
Genau, keine. Er haftet nicht, weil alles zu dieser Erkrankung nicht in seinen Händen
liegt! Daher diese kleine Auflistung um es übersichtlicher zu machen:


Was passiert alles, was ist wichtig zu beachten:

1) Kontakt mit völlig harmlosen Virus
2) Kontakt kann auf mehreren Wegen erfolgen. Überwiegend jedoch über ausgeschiedenen
Kot. Siehe dazu das Video von Dr. Addy. In Haushalten in denen mehrere Tiere sind bis
zwischen 90 und 100% aller Katzen bereits einmal mit diesen Virus in Kontakt gekommen und
weisen daher Antikörper gegen ihn auf.
3)Diese Tiere können den Virus weiter in sich tragen, und scheiden ihn aus. Eine Ausscheidung
erfolgt regelmäßig genau so wie unregelmäßig.
4) 95% aller Katzen die sogar mehrfach in ihrem Leben Kontakt zum harmlosen FCoV haben
sind weiterhin quitschgesund.
5) Nicht jedes Tier welches Virenkontakt hatte, wird Dauerausscheider. Nach dem Kontakt mit
dem harmlosen Virus wird er meistens nur knapp zeitlich über den Kot ausgeschieden. Und
verschwindet dann völlig aus dem Tier.
6) Durch das Verschwinden der Viren sinkt auch nach und nach die Höhe der Antikörper
(Titertest). Aber Achtung, dieser Titertest zeigt auch ein erhöhtes Antikörperpotential an, wenn
die Katze nicht mit einem FCoV Kontakt hatte, sondern mit einem einer anderen Spezies. Diese
lösen zwar keine Erkrankungen bei ihr aus, lassen aber Antikörper auf Coronaviren ansteigen.
7) Im Regelfall war es dies. Mehr passiert nicht.

Nun gibt es aber eine ganz kleine Gruppe von Tieren, bei denen es nicht so abläuft:

Bei diesen mutiert das Virus. Aber auch hier erkranken nicht alle Tiere. Warum dies so ist, da
rätselt die Forschung bis heute.

Und dann haben wir zum Schluss noch die Tiere, bei denen eine Erkrankung durch den
mutierten Virus ausbricht.

Warum? Weiß auch bisher niemand. Man weiß nur, wie der Virus dann arbeitet.

Jetzt sagt aber der Tierarzt des Käufers, das Kitten hat Fip. Was tun.....

Es gibt keinen einzelnen Test, es gibt nur eine ganze Anzahl von Untersuchungen und
Testergebnissen, die die Möglichkeit einer Fip-Erkrankung in der Wahrscheinlichkeit der
Diagnose erhöhen können.

Da es nicht einen Test, nicht einen Nachweis gibt, der eine 100% Fip-Diagnose ermöglicht, ist
eine komplexe Reihe von Untersuchungen notwendig. Dazu findet man im Internet auch sehr
gute Informationsseiten.

Ein Tierarzt der ein Tier sieht, welches einen erhöhten Bauchumfang aufweist und sofort
erklärt, es handele sich dabei um ein an Fip erkranktes Tier, ist absolut nicht mehr auf dem
Stand des heutigen Wissens. Besonders in Anbetracht dessen, dass es einige Erkrankungen
gibt, die sich erst bei ganz genauer Betrachtung vieler Laborparameter von einer Fip
unterscheiden lassen, und sehr gerne zu Fehldiagnosen einer Fip führen. Man geht mittlerweile
davon aus, dass fast 50% einer vermeindlichen Diagnose Fip es sich um andere Erkrankungen
handelte und diese Tiere somit aufgrund fehlerhafter Diagnosen euthanasiert wurden.

Wie kann man aber nun der Fip ein wenig mehr auf die Spur kommen?

Dazu nachfolgend eine Abbildung, die verdeutlicht, wie und in welche Richtungen diagnostiziert
werden muss, hat man den Verdacht auf eine Fip.

Quelle: http://www.dr-addie.com/downloads/FIPdiagnosisflowchart.pdf

Hat man all diese Untersuchungen durchgeführt, als auch andere Krankheiten ausschließende
Differentialdiagnosen genutzt , hat man dennoch immer noch nicht einen absoluten Beweis,
dass Tier erkrankte an einer Fip. Nur die Wahrscheinlichkeit dieser Diagnosemöglichkeit hat
sich erhöht.

Was kann man also tun um noch mehr Sicherheit zu erlangen? Um die Diagnose
etwas zu verfestigen?


Zitat:"Kürzlich wurden zwei Punktmutationen im Spike-Gen von FCoV identifiziert, die
scheinbar mit einer FIP-Erkrankung im direkten
Zusammenhang stehen (Chang et al. 2012):
Mutation M1058L: C oder T anstatt A an Nukleotidposition 23531
Mutation S1060A: G anstatt T an Nukleotidposition 23537"

http://www.laboklin.de/.../fip_poster_dgk-dvg_2013.pdf

Man kann per Laboruntersuchung bei einer Katze, die unter dem Verdacht einer Fip steht, nach
diesen beiden Mutationen suchen lassen.

Wird bei einem Tier die Mutation M1058L gefunden gibt es bereits Studien die aufzeigen, dass
es Tiere gibt, die trotz dieser Mutation nicht an Fip erkranken. (warum, ist auch wieder leider
unklar).

Fand man jedoch bei Tieren die Mutation S1060A verstarben 100% der Tiere an einer Fip.
Diese Mutation konnte bei den Tieren, die nicht an FIP verstarben, auch nicht nachgewiesen
werden.

Nachweis des FIPV-Biotyps: Dies bedeutet, dass die FCoV zum Felinen Infektiösen Peritonitis
Virus (FIPV)-Biotyp mutiert sind. Bei Katzen mit klinischen Symptomen unterstützt dieses
Ergebnis die Diagnose FIP. Sollten dagegen typische, klinische Symptome fehlen, zeigt der
Nachweis des FIPV-Biotyps auf, dass die untersuchte Katze ein hohes Risiko besitzt eine FIP zu
entwickeln. Die Katze sollte deshalb engmaschig kontrolliert werden.

http://www.veterinaryresearch.org/content/45/1/49

Fazit:

Man weiß, dass ein harmloser Virus mutiert.
Man weiß jedoch nicht warum.
Man weiß bisher, bzw. hat Hinweise darauf, dass sich eine Veränderung im „Spike Protein“
anscheinend dafür verantwortlich zeigt.
Weiß man warum das Protein im Virus sich verändert? Nein, bisher auch nicht. Dies liegt alles
noch im Unklaren.

Kann der Züchter nun etwas für eine Fip?

Nein, kann er nicht.

Wenn der Züchter in der Lage wäre diese Veränderung im Spike Protein zu verhindern, es ihm
möglich wäre ganz gezielt eine Virenmutation zu vermeiden, zu unterbinden oder zu
unterbrechen, ja.....dann wäre er für eine Feline infektiöse Peritonitis verantwortlich. Dann
träge ihn ein Verschulden und er würde für diese Erkrankung gegenüber dem Käufer haften.

Aber, genau diese Dinge des Verhinderns sind völlig ausgeschlossen und unmöglich. Den
Züchter trifft somit keinerlei Verschulden an einer Fip, an einer Mutation eines harmlosen
Virus, an einer Veränderung innerhalb der DNA des FcoV der diesen Virus zum FIPV werden
läßt, der die Erkrankung verursacht.

Es gibt nichts, was einem Züchter daher anzulasten ist und angelastet werden kann, wenn ein
Tier nach Abgabe an den Folgen der Virusmutation erkrankt und verstirbt.

Der Text darf gerne kopiert und weitergegeben werden, wenn der Ursprungshinweis auf den
Autor bestehen bleibt.

© Denise Huppertz 2015
 
 
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