Regelungen zur Einführung von molekularbiologischen Fingerabdruck (DNA-Profil) von in der Zucht eingesetzten Katzen und Katern im 1. Felidae Cat Club e.V.
1. Geltungsbereich:
Alle Katzen/Kater die als Zuchttier in Zuchten unserer Mitgliedern eingesetzt werden, können einen molekularbiologischen Fingerabdruck (DNA-Profil) nachweisen.
Alle Jungtiere die aus Verpaarungen dieser getesteten Tiere hervorgehen, und als Zuchttiere Verwendung finden sollen, sollen einen molekularbiologischen Fingerabdruck (DNA-Profil) nachweisen können. Elterntiere von anderen Vereinen ohne molekularbiologischen Fingerabdruck werden mit * (ohne Genetische Prüfung übernommen von anderen Verein) in vom 1. Felidae Cat Club e.V. erstellten Stammbäumen gekennzeichnet.
2. Verwendung der DNA-Profile
Stammbäume, die ab dem 01.08.2016 (und bei Vorhandensein aller notwendigen DNA-Profilangaben auch früher) ausgestellt werden, erhalten einen entsprechende Vermerke, dass die von Mitgliedern des 1. FCC e.V. im Stammbaum angegebenen Elterntiere im Besitz eines hinterlegten DNA-Profils sind.
Gleiches gilt für
vom 1. FCC e.V. erstellten Stammbäume für Nachzuchten von
Elterntieren, deren DNA-Profil bereits hinterlegt wurde. Die
Stammbäume aller Kitten die in eine Zucht einmünden sollen
(gilt ausschließlich für Kitten die als späteres
Zuchttier vorgesehen sind) enthalten einen Vermerk, dass nicht nur
die Elterntiere, sondern auch für das Kitten selber, ein ein
DNA-Profil angelegt und registriert wurde.
(siehe auch nachfolgender Punkt 3.)
3. Zugelassene Testlabore / Probenabnahme/Probenübersendung
Es wird empfohlen dieses DNA-Profil bei Biofocus oder Laboklin anfertigen zu lassen, da dort eine Ergebnisdatenbank ausschließlich für getestete Tiere der Mitglieder des 1. FCC e.V. angelegt wird. Weiterhin werden die Testverfahren mit beiden Laboren abgestimmt um sicherzustellen, dass hierdurch alle Daten der entsprechenden DNA-Profile miteinander verglichen werden können. Diese erleichtert den Abstammungsvergleich von Nachzuchten, als auch die Arbeit des Zuchtbuches und der Labore.
Alle Labore, die eine DNA-Profil Testung nach den Kriterien der ISAG-Norm durchführen dürfen zur Erstellung der DNA-Profile genutzt werden.
Einzige
Bedingung hier:
Die ausgestellten Zertifikate zu den
einzelnen DNA-Profilen, sowie zu den daraus nachfolgend erstellten
Abstammungsnachweisen, müssen entweder in deutscher oder
englischer Sprache erstellt sein.
Hat sich ein Züchter für ein Labor entschieden, bedeutet dies aber auch, dass er zukünftig alle seine DNA-Profile dort ISAG konform testen lassen muss, da die Labore unterschiedlicher Firmen leider keine untereinander verknüpfte Datenbanken haben.
Jeder Züchter kann frei das Labor wählen, welches er bevorzugt, solange es nach ISAG-Norm/Standard testet und die Zertifikate darüber in Deutsch oder Englisch (bei Auslandstestungen) erstellt werden.
Anderssprachige Zertifikate werden durch unseren Verein nicht anerkannt.
Sollte
ein Züchter nicht wissen, ob sein bisher genutztes Labor diese
ISAG-Norm/Standard anwendet, so sollte er dieses, bevor er seine
Tiere dort testen lässt, erfragen um dies zu
gewährleisten.
Eine Ausrichtung auf Labore, die nach ISAG
Norm/Standard die Untersuchungen durchführen bedeutet, dass
diese anhand der gleichen Micro Satelliten/Marker und unter gleichen
technischen Verfahren die DNA-Profile erstellen.
Bei dieser ISAG-Norm werden 16 STRs + Geschlechtsmarker als Basis herangezogen. Diese erfolgt auf gleiche Weise in allen Laboren, die diese Norm anwenden.
Für die Erstellung des "genetischen Fingerabdrucks" oder „DNA-Profils“ einer Katze werden bei BIOFOCUS mindestens 20 DNA-Marker (incl. Geschlechtsmarker) analysiert. In diesem Marker-Set ist aktuelle internationale Marker-Set nach ISAG-Standard (14 Marker plus Geschlecht) enthalten. Diese Anzahl an DNA-Markern ermöglicht es auch Abstammungsfragen mit engsten Verwandtschaftsverhältnissen zu klären.
Die Probenentnahme hat ausschließlich durch einen Tierarzt zu erfolgen, der diese Probe direkt an das gewünschte Labor sendet.
Bei einem erwachsenen Tier erfolgt die Probenentnahme über 1,0 ml Blut. Bei einem Jungtier ist ein Backenabstrich ausreichend.
Eine Blutentnahme hat zusätzlich den Vorteil, dass diese einmal entnommene Probe gegen eine geringe Gebühr von (ca. 8-15 €) im Labor eingelagert werden kann und für jeden weiteren gewünschten Test jederzeit herangezogen werden kann. Es entfällt somit die Notwendigkeit eines erneuten Tierarztbesuches, der kostenpflichtig ist, möchte der Züchter weitere Tests (zum Beispiel Farbtests, Gentests in Bezug auf Erbkrankheiten) durchführen. Diese können ohne zusätzlichen Aufwand von den eingelagerten Proben erstellt werden.
Nachweise von im
Ausland durchgeführten Test werden nicht anerkannt.
Ausnahme:
Sollte
ein Kater, der zu einer Fremddeckung außerhalb der Zucht des
Mitgliedes des 1. FCC e.V. genutzt werden ein DNA-Profil eines
ausländischen Labors besitzen, kann dieser vorgelegt werden. Es
ist aber darauf zu achten das das Testverfahren identisch mit unseren
Laboren in Deutschland ist.
Folgende Angaben müssen auf der Testanforderung an das Labor vermerkt werden:
Name der Katze
Rasse
Farbe
Geburtsdatum
Besitzer
Mitgliedsverein des Besitzers
Chipnummer
*Technische Anforderungen an Transponder*
dem ISO-Standard 11784 entsprechen, HDX- oder FDX-B Übertragung.
Mit einem der ISO-Norm 11785 entsprechenden Lesegerät abgelesen werden können.
ACHTUNG:
Wird
ein Labor genutzt, mit dem der 1. FCC e.V. einen Rabatt für die
Mitglieder ausgehandelt hat, ist zwingend bei der Probeneinsendung
der vom 1. FCC e.V. für diesen Zweck zur Verfügung
gestellte Vordruck mit einzusenden. Nur durch diesen Vordruck erhält
der Züchter den entsprechenden Rabatt und ist ausgefüllt
dem Tierarzt zur Einsendung zur Probe auszuhändigen.
Im
Falle, dass ein Züchter mit einer Katze eine Verpaarung mit
einem Kater vornimmt, der nicht in seinem Besitz befindlich ist, muss
von diesem „Fremdtier“ kein „DNA-Profil beim 1. FCC e.V.
vorgelegt werden.
Bei solch einer Verpaarung ist vor Zuchteinsatz der Katzen, das DNA-Profil dieser anzulegen bzw. bereits angelegt, so dass bei einer Nachzucht das Muttertier zweifelsfrei zu bestimmen ist.
Liegt jedoch auch ein DNA-Profil des zur Deckung besuchten Fremdkaters vor und der Besitzer dieses Tieres stellt einen Nachweis über diesen zur Verfügung, ist es selbstverständlich möglich, diesen Nachweis im Zuchtbuch/Stammbaum der Nachzuchten zu vermerken.
4. Preise:
Im Falle, dass der Züchter das Labor …. auswählt, wird ihm dort ein für den 1. FCC e.V. geltenden Rabatt gewährt. Statt einer normalen Gebühr in Höhe von --- Euro zuzüglich MwSt. hat er in diesem Falle nur--- Euro zzgl. MwSt. zu entrichten.
Hierzu stehen wir noch in Kontakt mit Biofocus und Laboklin für die abschließende Regelung der Kostenhöhe pro durchgeführtem Test.
5. DNA-Profil von Nachzuchten / Eintragung in Stammbäumen /Abstammungsnachweis:
Nachzuchten, die aus den Mitgliedszuchten des 1. FCC e.V. als Zuchttiere in andere Zuchten abgegeben werden sollen, können ebenfalls mit einem DNA-Profil versehen werden.
Abschließend ist diese Jungtier mit seinen Eltern in einem „Abstammungsnachweis“ zu verknüpfen (Zusammenfassung/Vergleich aller 3 DNA-Profile zum Verwandtschaftsgrad). Für diesen Vergleich fallen einmalig ca. … € (Biofocus) und … € (Laboklin) an, egal für wieviele Jungtiere.
Bei Stammbaumbeantragung/Abgabe der Wurfmeldung durch den Züchter, sind in den entsprechenden Vordruck die Nummern der beim Labor hinterlegten DNA-Profile der Elterntiere, sowie der Kitten, die in eine Zucht gehen sollen, einzutragen, und das Original als Kopie beizulegen.
Bei Nachzuchten, die als Liebhabertiere abgegeben werden sollen, ist ein DNA-Profil nicht erforderlich.
Die Stammbäume
aller Liebhabertiere werden auf Wunsch mit einem gut sichtbaren
Zuchtsperrvermerk auf dem Originalstammbaum versehen.
Dies ist
insbesondere ein weiterer Schutz gegen sogenannte „Schwarzzucht“
sowie ein besonderer Schutz für den Züchter, da somit ein
unerwünschtes züchten mit von ihm als Liebhabertier
abgegebenen Tieres erschwert wird.
Selbstverständlich kann jedoch der Züchter, wenn er dieses wünscht, jedes Jungtier eines Wurfes testen lassen. Dies liegt dann jedoch in seiner Entscheidung.
Für Kitten, die in Zuchten einmünden sollen, ist der Nachweis eines DNA-Profils jedoch erforderlich.
Sollte nach Abgabe eines ursprünglich als Liebhabertier geplanten Jungtieres und/oder der bereits erfolgten Stammbaumerstellung für dieses, das Tier doch als Zuchttier Verwendung finden, ist für diese Tier das DNA-Profil nachzuholen.
Nach Übersendung des Originalstammbaumes als Liebhabertier, in Verbindung mit dem nachträglich erstellten Nachweis des DNA-Profils, erhält das angeschlossene Mitglied gegen Erstattung der Stammbaumkosten einen neu ausgestellten Stammbaum, der dann auch den Vermerk über das angelegte DNA-Profil des Jungtieres erhält.
Schlussbestimmungen:
Der Zeitraum 01.04.2015 bis 01.08.2016 gilt als Übergangsfrist.
In diesem Zeitraum kann jedes Mitglied bereits den Nachweis eines DNA-Profils in o.g. Form für seine Zuchttiere/Nachzuchten hinterlegen.
Ab dem 01.08.2016 ist dieses jedoch verbindlich und die entsprechenden DNA-Profile sind anzufertigen.
Sollten nach diesem
Datum Verpaarungen gemacht werden, zu denen keine DNA-Profile der
Elterntiere (gilt auch für Kitten die in die Zucht einmünden
sollen) angelegt, bzw. dem 1. FCC e.V. vorgelegt wurden, werden für
diese Nachzuchten Stammbäume mit Sperrvermerk ausgestellt.
Ab dem 01.08.2016 gilt verbindlich diese Regelung für alle Mitglieder des 1. Felidae Cat Club e.V. in Recklinghausen in Anlehnung/Erweiterung der bestehenden Zuchtrichtlinien. Dies dient dazu eine höhere Transparenz und Qualitätssicherung von Abstammungen und Abstammungsnachweisen zu gewährleisten.